Ein virtueller Stammtisch zu kommunalen Projekten

Beurteilung der Gemeindegremien

Hier können Sie die einzelnen Gremien der Gemeinde beurteilen

WICHTIG: 

SIE BEURTEILEN FREIWILLIGE EHRENAMTLICHE ABGEORDNETE 

(Mit Ausnahme des Bürgermeisters) 

Das ändert nichts an der Tatsache, dass, wenn man eine Aufgabe übernimmt/übernommen hat, man diese Aufgabe auch nach bestem Wissen und Gewissen erledigen sollte/müsste/MUSS. 

Seien Sie also bitte nicht zu streng.


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Das ist die maximale Anzahl der Meinungsabgaben in diesem Bereich

Hintergrund - Informationen

Schenklengsfeld in der Presse

 

Homepage der Gemeinde


BISS2030 - GV-RADAR


Bürgerversammlung 2019


Bürgerversammlung 2020


HGO Text


Leserbriefe und Kritik


Faktencheck Wertschätzung (2021)


GV-Sitzungen 2023


§50 HGO Aufgaben der Gemeindevertretung





Beurteilung der politischen Arbeit in den Gremien nach HGO

Allgemeine Beurteilung der Gemeinde als Dienstleister für die Bürger

GENERELLE ZUFRIEDENHEIT : Gemeindepolitik - Gremien - Verwaltung usw.

Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Gemeinde Schenklengsfeld?

  1 - Sehr zufrieden   2 - Gut   3 - Befriedigend   4 - Ausreichend   5 - Mangelhaft   6 - Ungenügend



 LEGISLATIVE = Gemeindevertretung (Gesetz-gebendes Organ)

GENERELLE ZUFRIEDENHEIT: Gemeindevertretung

Wie zufrieden sind Sie mit der Gemeindevertretung (LEGISLATIVE) dem höchsten Beschluß-fassenem Gremium der Gemeinde nach §50HGO?

  1 - Sehr zufrieden   2 - Gut   3 - Befriedingend   4 - Ausreichend   5 - Mangelhaft   6 - Ungenügend


Sitzungen der Gemeindevertretung

Sind 6 Sitzungen der Gemeindevertretung in 2022 ausreichend, um einen Politikwechsel zu machen?

  JA, ist ausreichend   JA, aber es dürfte etwas mehr sein   Mir egal   NEIN, eher zu wenig   NEIN, da wird lediglich der alte Trott weitergeführt



Im Detail: Vorsitzender der Gemeindevertretung

Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, dem höchsten protokollarischen Amtes der Gemeinde (LEGISLATIVE).?

  1 - Sehr zufrieden - Er kommt seiner Aufsichtspflicht nach §50 mHGO nach und sorgt dafür, dass alle GV-Beschlüsse zeitnah umgesetzt werden.   2 - Zugrieden - Er hat alle Vorgänge im Blick und sorgt dafür, dass alles ordnungsgemäß abgearbeitet wird.   3 - Befriedigend - Er gibt sich Mühe, die Aufgaben nach §50 HGO durchzusetzen, hat aber nur mässigen Erfolg   4 - Ausreichend - Er erfüllt formal den von der HGO vorgegebenen MINIMAL-Standard - Akzeptiert die Grauzone zwischen Legislative und Exekutive   5 - Mangelhaft - Akzeptiert das Dümpeln von Projekten - Hinterfragt keine Scheinargumente - Zieht sich permanent auf Formalien zurück   6 - Ungenügend - Arbeitet meist formal korrekt - Akzeptiert Rechtsbrüche


Soll eine Bürgerversammlung 2022 nachgeholt werden?

Soll die BÜRGERVERSAMMLUNG 2022 zur Information aller BürgerInnen, ein durch die HGO garantiertes BÜRGERRECHT, nachgeholt werden?

  JA - Eine BÜRGERVERSAMMLUNG sollte/muss auf jeden Fall durchgeführt werden   JA - Die Bürgerversammlung muss nachgeholt werden und der Gemeindevorstand muss erklären, warum seit 2019 keine umfassende Information mehr an die Bürgerschaft gegeben wurde.   Weiß nicht - Mir egal   NEIN - Ist nicht mehr notwendig - Interessiert niemanden


EXEKUTIVE = Gemeindevorstand (ausführendes Organ)

(oberstes Organ der Gemeinde)

GENERELLE ZUFRIEDENHEIT: Gemeindevorstand

Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit des Gemeindevorstandes (EXEKUTIVE), dem Ausführ-Organ der Gesetze incl. GV-Beschlüsse?

  1 - Sehr zufrieden   2 - Gut   3 - Befriedigend   4 - Ausreichend   5 - Mangelhaft   6 - Ungenügend


Im Detail: Bürgermeister

Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit des Bürgermeisters (EXEKUTIVE), dem Vorsitzenden des Gemeindevorstandes?

  1 - Sehr zufrieden   2 - Gut   3 - Befriedigend   4 - Ausreichend   5 - Mangelghaft   6 - Ungenügend


Verwaltung und Bauhof

GENERELLE ZUFRIEDENHEIT: Verwaltung

Wie zufrieden sind Sie mit der Verwaltung in Bezug auf Bürgerfreundlichkeit?

  1 - Sehr zufrieden   2 - Gut   3 - Befriedigend   4 - Ausreichend   5 - Mangelhaft   6 - Ungenügend


GENERELLE ZUFRIEDENHEIT: Bauhof

Wie zufrieden sind Sie mit der Arbeit der Bauhof-MitarbeiterInnen

  1 - Sehr zufrieden   2 - Gut   3 - Befriedigend   4 - Ausreichend   5 - Mangelhaft   6 - Ungenügend


ORTSBEIRÄTE

Bewertung der ORTSBEIRÄTE: EINSATZBEREITSCHAFT

Wie beurteilen Sie die Einsatzbereitschaft der Ortsbeiräte?

  1 - Sehr gut - Sie kümmern sich sehr intensiv um alle Anliegen des Ortsteils und organisieren Aktionen   2 - Gut - Sie kümmern sich intensiv um alle Anliegen des Ortsteils   3 - Befriedigend - Sie stehen immer als Ansprechpartner für Anliegen von BürgerInnen zur Verfügung   4 - Ausreichend - Sie erfüllen den von der HGO vorgegebenen MINIMAL-Standard - Einer muss es ja tun.   5 - Mangelhaft - Sie stehen zwar als Ansprechpartner zur Verfügung, setzen ihre Anliegen jeduch nicht durch   6 - Ungenügend - Sie existieren formal, segnen den Haushalt formal ab und haben dann ihre Schuldigkeit getan


Wertschätzung für Ortsbeiräte

Sind Sie der Meinung, dass der Gemeindevorstand die Arbeit Ehrenamtlicher, insbesondere der ORTSBEIRÄTE wertschätzt?

  JA - auf jeden Fall. Die Ortsbeiräte werden immer zu Fragen ihres Ortsteils kontaktiert und ihre Anregungen werden aufgenommen.   JA - So gut das im Tagesgeschäft möglich ist   weiß nicht - ist mir egal   NEIN - Erfahrungen der Geringschätzung, wie sie der Ortsbeirats Wipperhain gemacht hat, hat der Ortsbeirat in unserem Ortsteil ebenfalls gemacht.


Beurteilung der ORTSBEIRÄTE: POLITISCHES GEWICHT

Wie beurteielen Sie die WERTSCHÄTZUNG und das politische Gewicht, das den Ortsbeiräten entgegengebracht wird?

  1 - Sehr gut - Die Ortsbeiräte werden immer gehört und sie können sich   2 - Gut - Die Anliegen des Ortsbeiräte werden zeitnah abgearbeitet   3 - Befriedigend - Die Anliegen der Ortsbeiräte werden immer wieder einmal angesprochen.   4 - Ausreichend - Vorstand und GV registrieren die Anliegen der Ortsbeiräte   5 - Mangelhaft - Die Anliegen der Ortsbeiräte dümpeln z.T. monate- und Jahre-lang vor sich hin   6 - Ungenügend - Die Ortsräte werden nur gewählt, weil sie halt nach HGO §82 gewählt werden müssen. Ansonsten verzichten Vorstand und GV ihnen Rechte nach Abs3ff zu gewähren.



Professionalität

Halten Sie den Vorwurf des OB Wippershain, dass in der Gemeinde mit "Halbwissen und Ignoranz" gearbeitet wird für zutreffend?

  JA - Die Erfahrungen habe ich auch gemacht   weiß nicht - ist mir egal   NEIN - Die Gemeinde arbeitet sehr professionell. Die Kritiker haben leider keinerlei Vorstellung von der Komplexität der Materie.



Anmerkung zur Auswertung:

1 - Der SEITENZÄHLER im Titel gibt die Anzahl der User an, die diese Seite besucht hat.

2 - Nicht jeder User muss auch automatisch seine Stimme abgegeben haben.

3 - Es kann vorkommen, dass die Seite nur besucht wurde und keine Stimme abgegeben wurde.

4 - Es kann vorkommen, dass nur bestimmte Fragen beantwortet wurden.

5 - Eine ZAHLENMÄSSIGE Auswertung erfolgt nur bei Bedarf. Von der geplanten monatlichen Auswertung habe ich Abstand genommen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.